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Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz: |
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Sachbearbeitung Eingriffsregelung (m/w/d) |
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| Stellennummer: | 3100-01-12 |
| Arbeitszeit: | Vollzeit |
| Arbeitsort: | Görlitz |
| Vertragsart: | befristet für die Dauer der Abwesenheit des originären Stelleninhabers (vss. bis 31.10.2026) |
| Vergütung: | EG 10 |
| Bewerbungsfrist: | 01.03.2026 |
Für die Erfüllung der Aufgaben ist ein abgeschlossener naturwissenschaftlicher Fachhochschulabschluss, vorzugsweise in biologisch-ökologischer Fachrichtung, erforderlich.
Weiterhin werden solide Kenntnisse im Naturschutzrecht (EU-, Bundes- und Landesrecht) sowie Grundkenntnisse in den übrigen Bereichen des Umweltrechts, des Bau-, Straßen- und Bergrechts sowie Erfahrungen in der Anwendung von EDV-Programmen wie Word, Excel und GIS-Anwendungen erwartet.
Zudem werden Kenntnisse des Verwaltungsrechtes, Erfahrungen in der Verwaltungsarbeit, Teamfähigkeit, selbständiges und verantwortungsvolles Handeln, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen, Mobilität sowie ein korrektes und sachliches Auftreten und die Bereitschaft zur Weiterbildung vorausgesetzt. Der Besitz des Führerscheins (Klasse B) und die Bereitschaft zur Nutzung des Privat-PKWs für dienstliche Zwecke (Erstattung nach Sächs. Reisekostenrecht) sind erforderlich.
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (inklusive Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.
Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Gleichstellungsplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.