Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser
Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus ca. 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit
vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister
für die Belange von knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und
Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.
Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz:
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Beruf & Familie: flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Sabbat, Telearbeit, mobile
Arbeit
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Finanzen: betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen
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Gesundheit: stetig wachsende Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
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Bildung: regelmäßige Weiterbildungen, Bezuschussung von Höherqualifizierung
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Amtsleiter Finanzverwaltung (m/w/d)
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Im Dezernat I, Finanzverwaltung, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Amtsleiter Finanzverwaltung (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:
Stellennummer:
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1300-00-01 |
Arbeitszeit:
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Vollzeit
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Arbeitsort:
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Görlitz |
Vertragsart:
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unbefristet |
Vergütung:
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Entgeltgruppe 13 TVöD-VKA / A13 SächsBesG (vorbehaltlich der abschließenden Dienstpostenbewertung) |
Bewerbungsfrist:
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16.04.2023 |
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Leitung der Finanzverwaltung
- Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeiter der Finanzverwaltung
- Erarbeitung von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen sowie Überwachung der Haushaltsdurchführung
- fachliche Anleitung, Koordinierung und Kontrolle der Arbeit der AbtLtr., SGL und der Mitarbeiter des Amtes
- Vereinbarung von Leistungszielen sowie Leistungsbewertung der unmittelbar unterstellten Mitarbeiter
- Führung von Qualifizierungsgesprächen und Festlegung von Weiterbildungsmaßnahmen für die unmittelbar unterstellten Mitarbeiter gem. § 5 Abs. 4 TVöD
- Sicherstellung der Personalentwicklung der Mitarbeiter der Finanzverwaltung
- Personalentwicklungskonzeption des Amtes
- Überprüfung des Stellenbedarfs und der Arbeitsauslastung der Mitarbeiter der Finanzverwaltung
- Entwicklung und Fortschreibung des Produktplanes und der Produktbeschreibungen der Finanzverwaltung
- Entwicklung der konkreten Ziele und Leitlinien für die Arbeit der Finanzverwaltung
- Entscheidung in fachlichen, personellen, finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten der Finanzverwaltung, soweit nicht der Verwaltungsleitung vorbehalten
Sie bringen mit:
- wissenschaftlichen Hochschulabschluss auf wirtschaftswissenschaftlichem oder finanzwissenschaftlichem Gebiet und entsprechender Tätigkeit oder eine andere Qualifikation als sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben
- zum Verfahren zugelassen werden auch Bewerberinnen und Bewerber, die vorgenannte Anforderung nicht erfüllen, jedoch mindestens über einen Fachhochschulabschluss im Bereich der Wirtschafts- oder Finanzwissenschaften verfügen (in diesem Fall erfolgt die Eingruppierung entsprechend der Entgeltordnung eine Entgeltgruppe niedriger)
- zum Verfahren zugelassen werden auch Bewerberinnen und Bewerber, die über die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsebene Fachrichtung allgemeine Verwaltung verfügen
und sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden
- mehrjährige Leitungserfahrung vergleichbarer Organisationseinheiten
- mehrjährige berufspraktische Erfahrung auf dem Gebiet der kommunalen Haushalts- und Finanzwirtschaft
- ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
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Sozialkompetenz und Teamfähigkeit
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Fähigkeit und Bereitschaft zur eigenständigen konstruktiven Ansprache und Lösung von Problemen und Konflikten
- Selbständigkeit, Durchsetzungsvermögen und sicheres authentisches Auftreten
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Organisationsfähigkeit
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eigenständige, strukturierte Arbeitsweise und die Fähigkeit, Konzepte zu entwickeln
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sehr gute Kenntnisse der Verfahrensabläufe in der öffentlichen Verwaltung sind wünschenswert
- EDV-Kenntnisse
- Bereitschaft zur Nutzung des Privat-Kfz nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostenrechts
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre
aussagekräftige Bewerbung (inklusive
Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.
Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Frauenförderplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen ggf. an Mitglieder des Kreistages/Hauptausschusses weitergegeben werden.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Für Fachfragen:
Herr Gampe (03581 663 1000) 1. Beigeordneter
Für Fragen zum Verfahren:
Frau Schöne (03581 663 1631) Personalsachbearbeitung