Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser
Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit
vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister
für die Belange von knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und
Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.
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Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz:
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Beruf & Familie: flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Sabbat, Telearbeit, mobile
Arbeit
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Finanzen: betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen
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Gesundheit: stetig wachsende Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
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Bildung: regelmäßige Weiterbildungen, Bezuschussung von Höherqualifizierung
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Sachbearbeitung Teilhabeplanung (m/w/d)
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Im Sozialamt, Sachgebiet Eingliederungshilfen, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeitung Teilhabeplanung (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:
Stellennummer:
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2200-03-11 |
Arbeitszeit:
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Vollzeit, Teilzeit bis 35 h möglich |
Arbeitsort:
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Görlitz |
Vertragsart:
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befristet für die Dauer einer Mutterschutz- und Elternzeitvertretung bis November 2026 |
Vergütung:
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EG S 12 TVöD-SuE |
Bewerbungsfrist:
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07.08.2025 |
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Aufstellung und Umsetzung von Hilfe- bzw. Gesamtplänen entsprechend § 36 SGB VIII bzw. § 117 SGB IX
- Feststellung des individuellen Hilfebedarfs von Menschen mit Behinderung, insbesondere im Alter von 0-18 Jahren, auf der Grundlage eines ICF-gestützten Verfahrens
- Gesprächsführung
- Auswertung von ärztlichen Gutachten, therapeutischen Berichten, Förderplänen und Entwicklungsberichten
- Hospitation in Einrichtungen/Hausbesuche
- Feststellung einer Teilhabeeinschränkung unter Berücksichtigung persönlicher Stärken und Kontextfaktoren
- Ermittlung des Hilfebedarfs
- Abwägung alternativer Möglichkeiten bedarfsdeckender Leistungen und Abgrenzung vorrangiger Leistungen
- Erarbeitung von Entwicklungszielen und Empfehlung notwendiger und geeigneter Maßnahmen
- Durchführung Verlaufskontrollen/ Evaluationen
- Beratung von Fachkräften gem. § 1 Abs. 2 SächsQualiVO in Kindertageseinrichtungen im Einzelfall
- Kollegiale Beratung des Teams Eingliederungshilfe in pädagogischen Fachfragen und Mitarbeit an Grundsatzfragen
- Leitung und Teilnahme an fachspezifischen Gremien
Sie bringen mit:
- Abschluss als Diplom/Bachelor Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin/ Sozialpädagoge/Sozialpädagogin (FH) oder Diplom/Bachelor Heilpädagogik/ Heilpädagogik/ Inclusion Studies (BA) mit jeweils staatlicher Anerkennung oder Diplompädagoge/Diplompädagogin oder ein vergleichbarer Bachelor- oder Universitätsabschluss
- Kenntnisse des Sozialgesetzbuches, insbesondere SGB IX, XII und VIII
- Bereitschaft zu fachspezifischer Qualifikation
- Hohes Maß an Eigenständigkeit, sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität
- Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke (Reisekostenerstattung nach dem Sächsischen Reisekostengesetz)
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre
aussagekräftige Bewerbung (inklusive
Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.
Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Frauenförderplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Für Fachfragen:
Frau Aye (03581 663 2173) Sachgebietsleiterin
Für Fragen zum Verfahren:
Frau Türke (03581 663 1611) Personalsachbearbeitung