Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser
Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit
vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister
für die Belange von knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und
Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.
Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz:
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Beruf & Familie: flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Sabbat, Telearbeit, mobile
Arbeit
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Finanzen: betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen
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Gesundheit: stetig wachsende Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
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Bildung: regelmäßige Weiterbildungen, Bezuschussung von Höherqualifizierung
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Sachbearbeiter Koordinierung Betreuungsbehörde (m/w/d)
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Im Gesundheitsamt, Sachgebiet Betreuungsbehörde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter Koordinierung Betreuungsbehörde (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:
Stellennummer:
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2400-04-10 |
Arbeitszeit:
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Voll- bzw. Teilzeit |
Arbeitsort:
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Görlitz |
Vertragsart:
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unbefristet |
Vergütung:
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EG 8 TVöD-VKA bzw. A8 SächsBesG (vorbehaltlich der abschließenden Dienstpostenbewertung) |
Bewerbungsfrist:
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11.06.2023 |
Das Aufgabengebiet umfasst:
Postbearbeitung
- Prüfung und Validation von Posteingängen (vorrangig in elektronischer Form)
- Zuordnung zu den einzelnen Sachbearbeitern sowie Eingabe in Fachprogramme
Beratung und Koordination
- Prüfung von telefonischen, elektronischen und persönlichen Anfragen auf betreuungsrelevante Anhaltspunkte
- allgemeine Beratung zu anderen frühzeitigen betreuungsvermeidenden Hilfen sowie Beratung in Betreuungsangelegenheiten
- Eruierung der sozialen Hilfesysteme und deren Pflege in den Fachverfahren; Vorbereitung der Betreuungsverfahren, bei denen weiterführender Hilfebedarf besteht und Überleitung an den zuständigen Sachbearbeiter
- Vorbereitung von Schulungen und Weiterbildungen für Betreuer
- Netzwerkarbeit und Koordination der sozialen Hilfesysteme
- Koordination und Bearbeitung von vorläufigen Betreuungen im Eilverfahren
Vollmachten und Betreuungsverfügungen
- Aufklärung, Information und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Unterstützung bei ihrer Erstellung und öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Ermächtigung zur Urkundsperson
Sie bringen mit:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter oder eine vergleichbare Qualifikation (Justizfachangestellte/ Justizfachangestellter, Fachangestellte/ Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen bzw. Arbeitsförderung, Sozialversicherungsfachangestellte/ Sozialversicherungsangestellter oder ein abgeschlossener Angestelltenlehrgang I)
- genaue Kenntnisse der regionalen Netzwerke und Hilfsangebote
- Konfliktfähigkeit
- Fundierte Kenntnisse IT Fachverfahren
- Sicherer und routinierter Umgang mit dem PC, mit MS-Office-Produkten (Excel, Outlook, PowerPoint und Word)
- Gesprächskompetenz
Zum Verfahren zugelassen werden auch Bewerberinnen und Bewerber, die über die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene Fachrichtung allgemeine Verwaltung verfügen und sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden.
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre
aussagekräftige Bewerbung (inklusive
Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.
Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Frauenförderplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Für Fachfragen:
Frau Florian (03581 663 2680) Sachgebietsleiterin
Für Fragen zum Verfahren:
Frau Bronlik (03581 663 1620) Personalsachbearbeitung