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Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister für die Belange von knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.

Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz:

  • Beruf & Familie: flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Sabbat, Telearbeit, mobile Arbeit
  • Finanzen: betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen
  • Gesundheit: stetig wachsende Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
  • Bildung: regelmäßige Weiterbildungen, Bezuschussung von Höherqualifizierung
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Amtsleiter Bauaufsichtsamt (m/w/d)

Im Dezernat III ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Amtsleiter Bauaufsichtsamt (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:

Stellennummer: 3200-00-01
Arbeitszeit: Vollzeit
Arbeitsort: an den Standorten der Landkreisverwaltung
Vertragsart: unbefristet
Vergütung: EG 14 TVöD-VKA bzw. A14 SächsBesG (vorbehaltlich der abschließenden Dienstpostenbewertung) 
Bewerbungsfrist: 31.12.2023

Das Aufgabengebiet umfasst:

Der Landkreis Görlitz bietet eine reizvolle und abwechslungsreiche Umgebung mit einer einzigartigen Kombination aus historischem Erbe und moderner Entwicklung. Mit seiner reichen kulturellen Vielfalt, einer  malerischen Landschaft und einer lebendigen Wirtschaft ist der Landkreis Görlitz ein attraktiver Ort zum Leben und Arbeiten. Als Leiter des Bauaufsichtsamtes haben Sie die Möglichkeit, mit einem hochmotivierten und eingespielten Team zusammenzuarbeiten und maßgeblich zur positiven Entwicklung unserer Region beizutragen. Wir bieten Ihnen ein herausforderndes Arbeitsumfeld, in dem Sie Ihre Führungsqualitäten und Ihr Fachwissen optimal einbringen können. Darüber hinaus unterstützen wir Ihre persönliche und berufliche Weiterentwicklung durch gezielte Fortbildungsmöglichkeiten.

Wir suchen eine engagierte und erfahrene Führungspersönlichkeit, die das Bauaufsichtsamt im Landkreis Görlitz leiten möchte. Das Amt umfasst die Bereiche Denkmalschutz und Bauaufsicht und hat eine bedeutende Rolle bei der Sicherstellung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Bauentwicklung in unserer Region.

Als Leiter des Bauaufsichtsamtes übernehmen Sie die Dienst- und Fachaufsicht für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sind verantwortlich für die strategische Planung und das kontinuierliche Controlling der Aufgabenerledigung, um sicherzustellen, dass alle Aufgaben effizient und fristgerecht erledigt werden.

Eine wichtige Aufgabe besteht darin, die Arbeitsprozesse zu priorisieren und zu koordinieren sowie Aufgaben zuzuweisen und das Ressourcenmanagement zu überwachen. Dabei legen Sie Wert auf eine optimale Arbeitsablauforganisation, um die Effizienz zu steigern. Sie prüfen kontinuierlich die Arbeitsorganisation und führen bei Bedarf Veränderungsprozesse durch, um die Qualität der Arbeit stetig zu verbessern.

Die Erarbeitung von Umsetzungsstrategien für Großprojekte aus den Fachbereichen Denkmalschutz und Bauaufsicht gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben. Hierbei tragen Sie dazu bei, dass diese Projekte erfolgreich umgesetzt werden und einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung unserer Region leisten.

Sie begleiten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich in besonders schwierigen Verwaltungsverfahren und stellen sicher, dass sie kompetente Beratung und Unterstützung erhalten. Zudem ist eine effektive Kommunikation mit Antragstellern, Behörden, Institutionen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem zuständigen Dezernenten von großer Bedeutung, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Als Leiter des Bauaufsichtsamtes treffen Sie Verfahrensfestlegungen, insbesondere bei sich gegenseitig widersprechende Entscheidungen beider Fachbereiche oder weiterer behördlicher Festlegungen. Sie sorgen dafür, dass klare Vorgaben und Regelungen geschaffen werden, um Klarheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Des Weiteren ist das Schnittstellenmanagement zu anderen Verfahrensbeteiligten innerhalb und außerhalb des Bauaufsichtsamtes von großer Bedeutung. Hierbei fördern Sie eine kooperative und effiziente Zusammenarbeit, um die Bauentwicklungsprozesse optimal zu unterstützen.

Die Förderung und Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt ebenfalls in Ihrer Verantwortung. Sie setzen sich für ihre Weiterbildung und persönliche Entwicklung ein, um das Potenzial des Teams voll auszuschöpfen.

Zu guter Letzt tragen Sie die Verantwortung für die Produktkosten des Bauaufsichtsamtes und stellen sicher, dass die Ressourcen effizient genutzt werden.


Sie bringen mit:

Sie verfügen über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen, die Befähigung zum Richteramt (2. juristisches Staatsexamen) oder die Befähigung zur Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsebene mit dem Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Qualifikation mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss.

Zum Verfahren zugelassen werden, können bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Bewerberinnen und Bewerber, welche die vorgenannte Anforderung nicht erfüllen, jedoch mindestens  über ein abgeschlossenen Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen verfügen. In diesem Fall erfolgt die Eingruppierung gemäß der Entgeltordnung des TVöD eine Entgeltgruppe niedriger in Entgeltgruppe 13.

Ihre fachliche Eignung entspricht den Anforderungen gemäß § 57 Abs. 3 SächsBO, was Kenntnisse der Bautechnik, Baugestaltung und des öffentlichen Baurechts (Bauordnungs- und Bauplanungsrecht) sowie umfangreiche Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht umfasst.

Sie können auf eine mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung zurückblicken und besitzen eine ausgeprägte und vorurteilsfreie Analyse- und Urteilsfähigkeit. Eine strukturierte und selbständige Arbeitsweise zeichnet Sie eben so aus wie ein sicheres Auftreten und starke kommunikative Fähigkeiten. Ein hohes Maß an Eigeninitiative und Kooperationsbereitschaft gegenüber den Mitarbeitern und den fachbegleitenden Behörden ist für Sie selbstverständlich. Sie sind flexibel und einsatzbereit, sowie bereit, sich fachspezifisch fortzubilden. Ein sicherer Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere MS-Office und fachspezifischer Software, ist für Sie selbstverständlich. Wir sind davon überzeugt, dass diese Qualifikationen und Eigenschaften Ihnen dabei helfen werden, die anspruchsvollen Aufgaben als Leiter des Bauaufsichtsamtes im Landkreis Görlitz erfolgreich zu bewältigen. 



Zum Verfahren zugelassen werden auch Bewerberinnen und Bewerber, die über die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsebene mit dem Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst verfügen und sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden.

Die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle erfolgt bei internen Bewerberinnen und Bewerbern in der Regel zunächst im Rahmen der Führung auf Probe gemäß § 31 TVöD für die Dauer von einem Jahr. Bei erfolgreicher Bewährung wird die Führungsfunktion auf Dauer übertragen.

Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (inklusive Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.

Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Frauenförderplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.

Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Für Fachfragen:
Herr Rublack (03581 663 3001) Dezernent

Für Fragen zum Verfahren:
Frau Liebig (03581 663 1624) Personalsachbearbeitung

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