Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser
Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit
vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister
für die Belange von knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und
Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.
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Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz:
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Beruf & Familie: flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Sabbat, Telearbeit, mobile
Arbeit
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Finanzen: betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen
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Gesundheit: stetig wachsende Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
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Bildung: regelmäßige Weiterbildungen, Bezuschussung von Höherqualifizierung
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Sachbearbeitung Immissionsschutz/TÖB/Lärmschutz (m/w/d)
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Im Umweltamt, Sachgebiet Untere Immissionsschutzbehörde, ist zum 01.11.2025 eine Stelle als Sachbearbeitung Immissionsschutz/TÖB/Lärmschutz (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:
Stellennummer:
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3100-03-14 |
Arbeitszeit:
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grundsätzlich Vollzeit, Teilzeit bis 30 h möglich |
Arbeitsort:
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Görlitz |
Vertragsart:
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unbefristet |
Vergütung:
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EG 10 bzw. A 10 - vorbehaltlich der endgültigen Stellen- bzw. Dienstpostenbewertung |
Bewerbungsfrist:
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10.08.2025 |
Das Aufgabengebiet umfasst:
Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen in Verfahren der Bauleitplanung, Raumordnung, Verkehrsplanung sowie zu sonstigen Planvorhaben
- fachliche Prüfung von Planungen (Raumordnung, Bauleitplanung, Bergrecht, Verkehr, Planungen aufgrund WHG, SächsWG ,BNatSchG und SächsNatSchG) und Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen unter allen Aspekten des Immissionsschutzes (bspw. Lärm, Luft, Erschütterungen, Gerüche, Strahlung)
- Teilnahme an Scoping- und Erörterungsterminen zu Planvorhaben oder im Rahmen UVP
- Prüfung der Vereinbarkeit mit den Belangen Immissionsschutz, insbesondere der Flächenverträglichkeit (§ 50 BImSchG) und hinsichtlich der Anforderungen an gesunde Arbeits- und Wohnverhältnisse (§§ 1, 9 Nr. 24 BauGB)
Erarbeitung fachtechnischer Stellungnahmen unter allen immissionsschutzfachlichen Aspekten, u. a.
- in immissionsschutzrechtlichen Anzeige- und Genehmigungsverfahren, insbesondere auch mit Lärmschwerpunkt zu Vorhaben nach Nr. 1.8 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV, (Elektroumspannanlagen),
- in sonstigen Genehmigungs-, Planfeststellungs- und umweltrelevanten Zulassungsverfahren z. B. Bergrecht, Verkehr (Schiene, Straße), Baurecht, Abfallrecht, Wasserrecht
- für spezielle Anlagen u. a. unter Berücksichtigung folgender Vorschriften
- der 26. BImSchV (elektromagnetische Felder),
- der 18. BImSchV (Sportanlagen),
- Freizeitlärmrichtlinie (Freizeitanlagen),
- 16. BImSchV (Verkehrslärm)
- zur Begründetheit eingelegter Rechtsbehelfe und Nachbarschaftsbeschwerden
Ermittlung von Emissionen und Immissionen, fachliche Bewertung physikalischer Umwelteinwirkungen, Messungen von Lärm- und Lichtimmissionen sowie von elektromagnetischen Feldern, Messgeräteverantwortung; Ermittlung und laufende Überprüfung des Standes der Technik
- Fachliche Prüfung und interne Unterstützung/Beratung in besonders schwierigen oder komplexen Spezialfällen zu physikalischen Umwelteinwirkungen wie z. B. von speziellen Lärmarten, Lichtimmissionen, Erschütterungen, Feldstärkeemissionen und -immissionen elektromagnetischer Felder
- Erarbeiten von fachlichen Stellungnahmen für Anordnungen zur Durchführung von Schallimmissionsmessungen/-prognosen,
- Plausibilitätsprüfung und Auswerten eingereichter Sachverständigengutachten/-prognosen
- fachlicher Ansprechpartner bei eingereichten gemeindlichen Lärmaktionsplanungen
- fachliche Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten/Berichterstattungen bspw. im Zusammenhang mit der Umgebungslärmrichtline oder zur Erarbeitung von Konzepten zur Minimierung von Immissionsbelastungen im Territorium des Landkreises
- Planung, Vorbereitung, Durchführung softwaregestützte Auswertung orientierender und normenkonformer Lärmmessungen, Messberichterstellung auf Grundlage der TA Lärm
- Messgeräteverantwortung (Wartung, Eichung)
- Anwendung von Prognosemodellen, Durchführung von Ausbreitungsberechnungen
- Ermittlung und laufende Überprüfung des Standes der Technik hinsichtlich der Lärmminderungstechnik und weiterer physikalischer Umwelteinwirkungen bzw. Sicherheitstechnik durch Informationsrecherchen
- Mitwirkung in Facharbeitskreisen der sächsischen Immissionsschutzbehörden (z. B. zu physikalischen Umwelteinwirkungen)
- Anwendung der Fachprogramme im Bereich Immissionsschutz
Anlassbezogene und Regelüberwachung vor Ort oder intern von immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen
- Überwachung genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 52 BImSchG,
- Prüfung und Auswertung eingereichter immissionsschutzrechtlicher Gutachten, Messberichte und sicherheitstechnischer Prüfungen sowie Erarbeitung fachtechnischer Stellungnahmen bei Verletzung der immissionsschutzrechtlichen Betreiberpflichten mit Ableitung des erforderlichen Handlungsbedarfs (z. B. Anordnungen)
Sie bringen mit:
- erfolgreich abgeschlossene technisch-ingenieurwissenschaftliche Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom (FH)) in der Fachrichtung Umwelttechnik, Umweltingenieurwesen, Elektrotechnik, Bauingenieurwesen, Verfahrens- oder Anlagentechnik, Akustik, Physik oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- zuverlässige und effiziente Arbeitsweise
- hohes Maß an sozialer Kompetenz und ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
- ausgeprägte Belastbarkeit, Flexibilität und engagiertes Verhalten
- gute Anwenderkenntnisse in den MS-Office-Produkten
- Führerscheinklasse B und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW unter Anwendung der Erstattungsregelungen des Sächsischen Reisekostenrechts
Zum Verfahren zugelassen werden auch Bewerberinnen und Bewerber, die über die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik, Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst, verfügen und sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden.
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre
aussagekräftige Bewerbung (inklusive
Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.
Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Frauenförderplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Für Fachfragen:
Frau Brinner (03581 663 3120)
Für Fragen zum Verfahren:
Frau Schroda (03581 663 1613) Personalsachbearbeitung