Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser
Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit
vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister
für die Belange von knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und
Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.
 |
Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz:
|
-
Beruf & Familie: flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Sabbat, Telearbeit, mobile
Arbeit
-
Finanzen: betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen
-
Gesundheit: stetig wachsende Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
-
Bildung: regelmäßige Weiterbildungen, Bezuschussung von Höherqualifizierung
|
|
Sachbearbeitung Fallmanagement (m/w/d)
|
|
Im Sozialamt, Sachgebiet Eingliederungshilfen, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeitung Fallmanagement (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:
|
Stellennummer:
|
2200-03-92ZS |
|
Arbeitszeit:
|
36 h |
|
Arbeitsort:
|
Görlitz |
|
Vertragsart:
|
befristet bis 31.03.2027 |
|
Vergütung:
|
EG 9c TVöD-VKA |
|
Bewerbungsfrist:
|
18.11.2025 |
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Beratung, Unterstützung und Einzelfallsteuerung beim Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Eingliederungshilfeleistungen und im Verlauf der Inanspruchnahme
- Entscheidung über Leistungsanspruch, Hilfebedarf, Notwendigkeit und Geeignetheit von Eingliederungshilfe und weiteren Rehabilitationsleistungen
- individuelle, ressourcen- und zielorientierte Hilfeplanung zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unter Beteiligung des Menschen mit Behinderungen und Dritter (bspw. Ärzte, Therapeuten, pädagogische Fachkräfte, Leistungserbringer)
- Vorbereitung und Moderation von Hilfe- bzw. Gesamt- und Teilhabeplankonferenzen
- Aufstellung von Hilfe- bzw. Gesamt- und Teilhabeplänen
- Gewährung bedarfsgerechter Eingliederungshilfeleistungen sowie deren Koordination
- sozialverwaltungsrechtliche Umsetzung der Eingliederungshilfeleistungen einschließlich der Herstellung des Nachrangs der Sozialhilfe und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern und Dritten
- Vernetzung von Leistungen unterschiedlicher Zuständigkeit
- Verlaufskontrolle/Evaluation
Sie bringen mit:
- Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (Bachelor of Laws, Diplom-Verwaltungswirt/Diplom-Verwaltungswirtin, Verwaltungsfachwirt/Verwaltungsfachwirtin bzw. ein abgeschlossener Angestelltenlehrgang II oder ein Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt/Verwaltungsbetriebswirtin (VWA))
- sehr gute Kenntnisse des Sozialgesetzbuches
- soziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit
- zielorientiertes Denken und Handeln, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und die Bereitschaft zur fachspezifischen Qualifikation
- sicherer Umgang mit der IT-Technik
- Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW (Reisekostenerstattung nach dem Sächsischen Reisekostengesetz)
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre
aussagekräftige Bewerbung (inklusive
Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.
Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Gleichstellungsplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Für Fachfragen:
Frau Aye (03581 663 2173) Sachgebietsleiterin
Für Fragen zum Verfahren:
Frau Helbig (03581 663 1631) Personalsachbearbeitung