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Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus über 1600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister für die Belange von knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.

Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz:

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Sachbearbeiter Ausländerrecht/ JVA (m/w/d)

Im Ordnungsamt, Sachgebiet Ausländerrecht, ist zum 01.04.2023 eine Stelle/ ein Dienstposten als Sachbearbeiter Ausländerrecht/ JVA (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:

Stellennummer: 1501-01-03
Arbeitszeit: Vollzeit
Arbeitsort: Görlitz
Vertragsart: unbefristet
Vergütung: tariflich Beschäftigte: EG 9c TVöD-VKA / Beamte: Besoldungsgruppe A 9 SächsBesG 
Bewerbungsfrist: 02.04.2023

Das Aufgabengebiet umfasst:

  • Prüfung und Entscheidung über Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, Rücknahme bzw. Widerruf von Aufenthaltstiteln und Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung der Ausländer, zwangsweise Aufenthaltsbeendigung, auch im Amtshilfeverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz
  • Prüfung und Entscheidung über das Recht auf Einreise und Aufenthalt sowie über den Verlust des Freizügigkeitsrechtes nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
  • Prüfung und Entscheidung über den Erlass von Ausweisungsverfügungen straffällig gewordener Ausländer
  • Beantragung von Abschiebehaft
  • Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen
  • Dokumentenechtheitsprüfung
  • Erlass von Kostenbescheiden
  • Anordnung Erhebung von Zwangsgeld
  • Prüfung und Entscheidung von Befristungsanträgen
  • Prüfung und Einzelfallentscheidung von Anträgen zur Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln vom In und Ausland nach allgemeinem und besonderem Ausländerrecht sowie nach Freizügigkeitsrecht/EU für einen bestimmten Aufenthaltszweck im Bundesgebiet
  • Verpflichtungserklärungen unter Anwendung der Bonitätsprüfung

Sie bringen mit:

  • Abschluss als Diplomverwaltungswirt (FH)/Bachelor of Laws (LL.B) – Allgemeine Verwaltung oder ein ver-gleichbarer Abschluss, der zur Wahrnehmung von Aufgaben im gehobenen, nichttechnischen Verwaltungsdienst befähigt (z. B. AL II)
  • zum Verfahren zugelassen werden auch Bewerberinnen und Bewerber, die über die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene Fachrichtung allgemeine Verwaltung verfügen und sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden
  • sehr fundierte Kenntnisse im Bereich des Ausländer- und Freizügigkeitsrechtes
  • hohe psychische Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
  • Fähigkeit zur eigenständigen Aufgabenerfüllung
  • Fundierte Kenntnisse zu MS- Office
  • Sorgfältige Arbeitsweise
  • Großes Organisationsvermögen und Durchsetzungsfähigkeit
  • Korrektes, loyales und sachliches Auftreten sowie hohe Motivation und Engagement

Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (inklusive Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.

Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Frauenförderplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.

Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Für Fachfragen:
Herr Hammer (03581 663 5660) Abteilungsleiter

Für Fragen zum Verfahren:
Frau Becker (03581 663 1612) Personalsachbearbeitung

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