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Stellvertreter des Kreisbrandmeisters im Ehrenamt (m/w/d) |
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Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Unterstützung der Feuerwehren und der
Mitwirkung bei der Erfüllung der dem hauptamtlichen Kreisbrandmeister obliegenden
Aufgaben sollen im Landkreis Görlitz fünf Feuerwehrangehörige in die Funktion „Stellvertreter des Kreisbrandmeisters“ durch den Kreistag bestellt werden. Die Bestellung erfolgt auf der Grundlage des
§ 24 Abs. 3 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) über die Stellvertreterregelung des Kreisbrandmeisters.
Der Berufungszeitraum der gegenwärtig in dieser Funktion tätigen Kameraden endet im Dezember 2022. Eine Berufung in die ehrenamtliche Funktion von fünf Feuerwehrangehörigen, welche über die notwendigen Voraussetzungen für den „Stellvertreter des Kreisbrandmeisters“ verfügen, soll daher ab dem 01.01.2023 erfolgen.
Der Beschluss zur Bestellung erfolgt durch den Kreistag für die Dauer von 6 Jahren nach einer Anhörung des Kreisfeuerwehrverbandes.
Die ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister erfüllen Aufgaben des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters für die jeweiligen Inspektionsbereiche (siehe Anlage) des Landkreises Görlitz.
Die Aufgabenerfüllung soll außerhalb der Arbeitszeit erfolgen (im Ehrenamt).
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (inklusive Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse sowie geeignete Nachweise zur Erfüllung der aufgeführten Voraussetzungen) auf einen konkreten Inspektionsbereich (siehe Anlage) bis zum 08.07.2022 – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.
Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Frauenförderplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Bei vergleichbarer Eignung und Qualifikation haben interne Bewerber*innen Vorrang vor externen Bewerber*innen.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen ggf. an Mitglieder des Kreistages / Hauptausschusses weitergegeben werden.