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Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister für die Belange von knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.

Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz:

  • Beruf & Familie: flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Sabbat, Telearbeit, mobile Arbeit
  • Finanzen: betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen
  • Gesundheit: stetig wachsende Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
  • Bildung: regelmäßige Weiterbildungen, Bezuschussung von Höherqualifizierung
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Abteilungsleitung (m/w/d)

In der Abteilung Abfallwirtschaft ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Abteilungsleitung (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:

Stellennummer: 3002-00-01
Arbeitszeit: Vollzeit, Teilzeit möglich (mind. 32 h)
Arbeitsort: Niesky
Vertragsart: unbefristet
Vergütung: EG 12 bzw. A12 (vorbehaltlich eines endgültigen Dienstpostenbewertungsverfahrens) 
Bewerbungsfrist: 01.03.2026

Das Aufgabengebiet umfasst:

Als Abteilungsleitung organisieren, leiten und steuern Sie die Abteilung Abfallwirtschaft, entwickeln den öffentlich-rechtlichen Teil der Abfallwirtschaft auf konzeptioneller, strategischer und wirtschaftlicher Ebene weiter und sind für das Controlling verantwortlich. Dazu gehören insbesondere:

  • die Erarbeitung, der Vollzug und die Kontrolle und Änderung der Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung
  • die Erarbeitung von Kalkulationen und Kostenanalysen
  • die Erarbeitung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis
  • der Vollzug der abfallwirtschaftlich relevanten Gesetze, Verordnungen und Satzungen
  • die Kontrolle sowie der Vollzug des Vertragsmanagements
  • die Herbeiführung von Entscheidungen zu Sondereinsätzen und Havarien
  • die Erstellung von Beschlussvorlagen für den Kreistag und seine Ausschüsse
  • die Kontrolle und Mitwirkung bei der Widerspruchsbearbeitung
  • die Fachvertretung in abfallrechtlichen Gerichtsverfahren
  • Abstimmungen mit der unteren Abfallbehörde
  • sowie die Neustrukturierung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für die Aufgabenübernahme für den gesamten Landkreis Görlitz

Darüber hinaus liegt der Bereich Öffentlichkeitsarbeit mit abwechslungsreichen Aufgaben in Ihrem Verantwortungsbereich. Dabei sind Sie zuständig für:

  • die Abfallberatung
  • das Erarbeiten von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belang
  • die Organisation von Veranstaltungen und Projekten
  • die Erstellung von Druckerzeugnissen
  • sowie die Mitarbeit und Vertretung des Landkreises im Abfallzweckverband RAVON

Des Weiteren obliegt Ihnen als Abteilungsleitung die Führung und Weiterbildung der Führungskräfte sowie der eigenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in allen abfallrechtlichen und wirtschaftlichen Belangen. Ihre Aufgaben sind u.a.:

  • die Organisation der Weiterentwicklung
  • die Anpassung des EDV-Systems der Gebührenveranlagung
  • die Erstellung von Stellenbeschreibungen
  • sowie die Planung von Aus- und Fortbildungen

Sie bringen mit:

  • die Befähigung für den gehobenen, nicht-technischen Verwaltungsdienst (Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Bachelor of Laws oder vergleichbarer (Fach-) Hochschulabschluss) mit Grundkenntnissen im Umweltrecht oder einen (Fach-) Hochschulabschluss im Bereich Umwelt mit Grundkenntnissen im Verwaltungsrecht oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Fortbildungsqualifizierung (AL II oder Verwaltungsbetriebswirt (VWA)) mit mindestens fünfjähriger förderlicher Berufserfahrung
  • die Bereitschaft zur ständigen Aktualisierung Ihres Wissensstandes in abfallrechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht 
  • die Fähigkeit, Entwicklungstendenzen und neue Technologien frühzeitig zu erkennen
  • eine ausgeprägte Problemlösungskompetenz sowie Verständnis für das Verwaltungsrecht, um schwierige und komplizierte abfallrechtliche Verwaltungsverfahren durchzuführen
  • serviceorientiertes Denken und Handeln 
  • gute organisatorische Kenntnisse und Fertigkeiten
  • die Fähigkeit, Ihre unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachgebiet führen und motivieren zu können
  • sehr gute Anwenderkenntnisse in den MS-Office Produkten und die Bereitschaft, sich in Spezialsoftware einzuarbeiten
  • ausgeprägte analytische und konzeptionelle Fähigkeiten
  • ein hohes Maß an Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein
  • sehr gut ausgeprägte soziale Kompetenzen, insbesondere Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeit
  • ein hohes Maß an Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen

Zum Verfahren zugelassen werden auch Bewerberinnen und Bewerber, die über die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1 Fachrichtung allgemeine Verwaltung verfügen und sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden.

Die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle erfolgt bei Bewerberinnen und Bewerbern in der Regel zunächst im Rahmen der Führung auf Probe gemäß § 31 TVöD für die Dauer von einem Jahr. Diese kann bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren verlängert werden. Bei erfolgreicher Bewährung wird die Führungsposition auf Dauer übertragen.

Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (inklusive Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.

Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Gleichstellungsplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.

Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerbende werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerbenden zur Verfügung stehen.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Für Fachfragen:
Herr Rublack (03581 663 3001) Dezernent

Für Fragen zum Verfahren:
Frau Schroda (03581 663 1613) Personalsachbearbeitung