Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser
Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit
vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister
für die Belange von knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und
Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.
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Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz:
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Beruf & Familie: flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Sabbat, Telearbeit, mobile
Arbeit
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Finanzen: betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen
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Gesundheit: stetig wachsende Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
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Bildung: regelmäßige Weiterbildungen, Bezuschussung von Höherqualifizierung
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Mitarbeiter/Mitarbeiterin Schulclubbetreuung (m/w/d)
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Im Schul- und Sportamt, am Landau-Gymnasium Weißwasser, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Mitarbeiter/Mitarbeiterin Schulclubbetreuung (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:
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Stellennummer:
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3710-03-70DM |
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Arbeitszeit:
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23 h/Woche |
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Arbeitsort:
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Weißwasser |
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Vertragsart:
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befristet für die Dauer der Vertretung (bis voraussichtlich Frühjahr 2027) |
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Vergütung:
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bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzung EG S 8a TVöD (VKA) |
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Bewerbungsfrist:
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13.04.2026 |
Das Aufgabengebiet umfasst:
Ausübung von Tätigkeiten im erzieherischen Bereich in einem Schulclub mit teilweiser sozialpädagogischer Betreuung
- Betreuung des Schulclubs einschließlich konzeptioneller Vorschläge für die inhaltliche Gestaltung in Abstimmung mit Schulleitung und Schülerrat unter Berücksichtigung erzieherischer und sozialpädagogischer Aspekte
- Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler in Frei- und Ausfallstunden
- Beratung von Schülerinnen und Schülern mit Defiziten für aktive Freizeitgestaltungen einschließlich der Unterstützung durch spezifische offene Freizeitangeboten
- gemeinsame Erarbeitung von Anregungen mit Schülerinnen und Schülern zur sinnvollen Freizeitgestaltung
- Begleitung, Beratung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern in schwierigen sozialen Situationen
- begleitende Aufsicht bzw. Ausgabe von PC's, Spiel- und Sportgeräten
- unterstützende Tätigkeiten für Schülerinnen und Schüler zur zweckmäßigen Umsetzung der Angebote
- Abstimmungen mit der Schulleitung zur Planung/Finanzierung der Ausstattung des Schulklubs
Sie bringen mit:
- vorzugsweise eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin /staatlich anerkannter Erzieher
- es können auch Bewerbende berücksichtigt werden, die keine Ausbildung als Erzieher/Erzieherin aufweisen können, mindestens jedoch über pädagogische Erfahrung im Umgang mit Kindern im Rahmen einer beruflichen (nicht privaten) Tätigkeit verfügen (Bitte entsprechende Nachweise beifügen)
- ein einwandfreies Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG - ist bei Einstellung nachzuweisen
- Eignung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen (Einfühlungsvermögen)
- Beratungs- und Sozialkompetenz sowie Erfahrung im Umgang mit Konfliktsituationen
- Teamfähigkeiten sowie Flexibilität und Kreativität
- Führerschein der Klasse B sowie Bereitschaft zum zeitlich befristeten Einsatz an gleich gelagerten Einrichtungen/ Schulen in Trägerschaft des Landkreises (vorrangig Niesky - Kostenerstattung gem. Sächs. Reisekostenrecht)
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre
aussagekräftige Bewerbung (inklusive
Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.
Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Gleichstellungsplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Für Fachfragen:
Frau Berg (03581 663-9338)
Für Fragen zum Verfahren:
Frau Türke (03581 663 1611) Personalsachbearbeitung