Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser
Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit
vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister
für die Belange von knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und
Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.
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Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz:
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Beruf & Familie: flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Sabbat, Telearbeit, mobile
Arbeit
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Finanzen: betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen
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Gesundheit: stetig wachsende Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
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Bildung: regelmäßige Weiterbildungen, Bezuschussung von Höherqualifizierung
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Sachbearbeitung Serviceberater Bürgerservice (m/w/d)
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Möchten Sie Ihre Talente im neuen telefonischen Eingangskanal des Landratsamtes Görlitz einsetzen
sowie 5 Tage die Woche tagfertig den Arbeitstag beenden und
von den Vorteilen einer Beschäftigung beim öffentlichen Arbeitgeber profitieren?
Dann heißen wir Sie herzlich Willkommen im Bürgerservice des Landratsamtes Görlitz.
In der Abteilung Bürgerservice, Sachgebiet Servicecenter, ist zum 01.10.2024 eine Stelle als Sachbearbeitung Serviceberater Bürgerservice (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:
Stellennummer:
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1004-02-93ZS |
Arbeitszeit:
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Voll- bzw. Teilzeit (mind. 35 Stunden/Woche) |
Arbeitsort:
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Görlitz |
Vertragsart:
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unbefristet |
Vergütung:
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EG 7 TVöD-VKA bzw. A7 SächsBesG (vorbehaltlich der abschließenden Dienstpostenbewertung) |
Bewerbungsfrist:
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24.09.2024 |
Unsere Abteilung Bürgerservice besteht bisher aus dem Sachgebiet der Bürgerbüros, der Kfz-Zulassungs- sowie der Fahrerlaubnisbehörde. Die Mitarbeiter arbeiten an den Standorten Weißwasser, Löbau, Niesky, Görlitz und Zittau. Für den telefonischen Eingangskanal wurde ein weiteres neues Sachgebiet Servicecenter am Standort Görlitz gegründet.
Das Aufgabengebiet umfasst:
Telefonservice
- telefonische Beratung von Bürgern und Bürgerinnen durch Annahme eingehender Gespräche
- Ermittlung der Anliegen, Feststellen der Zuständigkeit und Auskunftserteilung zu Dienstleistungen des Landratsamtes Görlitz (Antragsunterlagen, fachliche Inhalte aus der Abteilung Bürgerservice sowie dem aktuell gültigen Dienstleistungskatalog, einzureichende Unterlagen, Bescheidinhalten usw.)
- Ermittlung von externen Zuständigkeiten und Verweis auf entsprechende Stellen
- Dokumentation der Anliegen und ggf. zielgerichtete Weiterleitung per bereitgestellter Software
- Steuerung der Anrufannahme mit Hilfe einer Telefonsoftware sowie Bedienung verschiedener Rufnummern (beispielsweise in Katastrophenfällen, Sonderrufnummern)
- Vergabe, Stornierung und Änderung von Terminen für die Bürgerbüros/ Servicebüro einschließlich der Erläuterungen zum Check-In Verfahren für den jeweiligen Standort sowie die zukünftige Terminvergabe für weitere Fachämter; Unterstützung des Anrufes bei der Onlinebuchung
- telefonische Beratung zu Online-Anträgen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes
- zukünftige Annahme von Gesprächen aus dem 115-Verbund
- Übernahme von Outboundaktivitäten für das Landratsamt gegenüber Bürgern und weiteren Beteiligten
Bürgerberatung und weitere Dienstleistungen
- Beratung für Bürger und Bürgerinnen zur Antragstellung bzw. Anträgen auf ausgewählte Leistungen der Landkreisverwaltung einschließlich der Ausgabe von Antragsunterlagen etc.
- qualifizierte Antragsannahme und Weiterleitung an das entsprechende Fachamt
- Aufnahme mündlich vorgebrachter Widersprüche zur Niederschrift und Weiterleitung an die zuständige Stelle im Landratsamt
- Erstellung von Beglaubigungen sowie Scan-/Kopierservice für Bürger und Bürgerinnen
- Bearbeitung von Posteingängen per Mail aus dem zentralen Postfach des Landratsamtes
Kfz-Zulassung
- Prüfung von Antragsunterlagen (wie Zulassungsbescheinigungen, Gutachten, Ausnahmegenehmigungen etc.) im Rahmen der Dienstleistungen aus der Kraftfahrzeugzulassung einschließlich der Zuteilung von Kennzeichen
- Prüfung und Ausgabe von Fahrzeugunterlagen/ Dokumenten
- Anbringung von Plaketten auf die amtlichen Kennzeichen
- Festsetzung der Gebühren und Dokumentation der Vorgänge
Fahrerlaubnisbehörde
- Beratung, Hilfestellung, Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Führerscheinklassen
- Festsetzung von Gebühren und Dokumentation der Vorgangsbearbeitung
- Ausgabe von Führerscheinen im Rahmen des Pflichtumtauschs
- Entgegennahme und Verwaltung der Kartenführerscheine im Rahmen von Bußgeldverfahren
Sie bringen mit:
Sie haben mindestens einen Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellte oder vergleichbare Qualifikation (Justizfachangestellte/Justizfachangestellter, Fachangestellte/ Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen bzw. Arbeitsförderung, Sozialversicherungsfachangestellte/ Sozialversicherungsfachangestellter, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/ Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter oder den Abschluss des Angestelltenlehrgangs I).
Sie verfügen über ein besonderes Maß an Kommunikationsfähigkeit sowie Servicebereitschaft und beraten gern. In stressigen Situationen behalten Sie einen kühlen Kopf und können das Anliegen kundenorientiert abschließen.
Zum Verfahren zugelassen werden auch Bewerberinnen und Bewerber, die über die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene Fachrichtung allgemeine Verwaltung verfügen und sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden.
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre
aussagekräftige Bewerbung (inklusive
Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.
Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Frauenförderplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Für Fachfragen:
Herr Rummler (03581 663 5200) Abteilungsleiter
Für Fragen zum Verfahren:
Frau Türke (03581 663 1611) Personalsachbearbeitung