Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser
Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit
vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister
für die Belange von knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und
Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.
Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz:
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Beruf & Familie: flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Sabbat, Telearbeit, mobile
Arbeit
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Finanzen: betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen
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Gesundheit: stetig wachsende Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
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Bildung: regelmäßige Weiterbildungen, Bezuschussung von Höherqualifizierung
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Sachbearbeiter Verwaltung Betreuungsbehörde (m/w/d)
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Im Gesundheitsamt, Sachgebiet Betreuungsbehörde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter Verwaltung Betreuungsbehörde (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:
Stellennummer:
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2400-04-11 |
Arbeitszeit:
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Voll- bzw. Teilzeit |
Arbeitsort:
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Görlitz |
Vertragsart:
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unbefristet |
Vergütung:
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EG 9a TVöD-VKA bzw. A9 SächsBesG (vorbehaltlich der abschließenden Dienstpostenbewertung) |
Bewerbungsfrist:
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11.06.2023 |
Das Aufgabengebiet umfasst:
Sachbearbeitung von Verwaltungsaufgaben BGB und BtOG
- Durchführung von Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer nach §§ 23 ff. BtOG i. V. m. der BtRegV :
- Prüfung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Registrierung als beruflicher Betreuer (persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, ausreichende Sachkunde, Berufshaftpflichtversicherung)
- Entscheidung im Registrierungsverfahren
- fortlaufende Prüfung des Vorliegens der Registrierungsvoraussetzungen
- ggf. Rücknahme der Registrierung beim Fehlen bzw. Widerruf der Registrierung beim Wegfall der Registrierungsvoraussetzungen
- Prüfung der Voraussetzungen für die Führung von Betreuungen als ehrenamtlicher Betreuer (persönliche Eignung und Zuverlässigkeit) nach § 21 Abs. 1 BtOG
- Abschluss von Vereinbarungen über die Begleitung und Unterstützung bei der Wahrnehmung der Aufgaben als ehrenamtlicher Betreuer
- Mitteilung an Betreuungsvereine
Beratung
- Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten und betreuungsvermeidende andere Hilfen (allgemeine Information und Beratung von Bürgern, Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, Zusammenarbeit mit Sozialleistungsträgern)
Vollmachten und Betreuungsverfügungen
- Öffentliche Beglaubigung von Betreuungsverfügungen und Vollmachten (Ermächtigung zur Urkundsperson)
Unterstützung der Betreuungsgerichte
- Bei Aufforderung des Betreuungsgerichts, Personen zu benennen, die sich als Betreuer eignen in Eilverfahren ohne weitreichende Sachverhaltsermittlung
Organisation im Amt
- Absicherung des allgemeinen Dienstbetriebes im Amt während der Sprechzeiten
- Vertretung der Koordinatorin/ des koordinators (Validation der Post, Koordination und Bearbeitung der Aufträge vorläufiger Betreuungen im Eilverfahren, Vorbereitung der Fallbearbeitung in den Fachverfahren, Datenpflege in den Fachverfahren)
Sie bringen mit:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter oder eine vergleichbare Qualifikation (Justizfachangestellte/ Justizfachangestellter, Fachangestellte/ Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen bzw. Arbeitsförderung, Sozialversicherungsfachangestellte/ Sozialversicherungsangestellter oder ein abgeschlossener Angestelltenlehrgang I)
- Beratungskompetenz und Kommunikationsfähigkeit
- Erfassen von komplexen Sachverhalten
- Fähigkeit zur kooperativen Zusammenarbeit
- Konfliktfähigkeit
- strukturierte Arbeitsweise, Eigeninitiative
- Teamfähigkeit, Flexibilität, Zuverlässigkeit, Stressstabilität
- Fundierte Rechtskenntnisse
- Fundierte Kenntnisse IT Fachverfahren
- Sicherer und routinierter Umgang mit dem PC, mit MS-Office-Produkten (Excel, Outlook, PowerPoint und Word)
- Führerschein und ggf. ein eigener PKW sind erwünscht
Zum Verfahren zugelassen werden auch Bewerberinnen und Bewerber, die über die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene Fachrichtung allgemeine Verwaltung verfügen und sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden.
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre
aussagekräftige Bewerbung (inklusive
Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.
Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Frauenförderplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Für Fachfragen:
Frau Florian (03581 663 2680) Sachgebietsleiterin
Für Fragen zum Verfahren:
Frau Bronlik (03581 663 1620) Personalsachbearbeitung