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Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz: |
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Lebensmittelkontrolleur in Fortbildung (m/w/d) |
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Stellennummer: | 2300-01-14 |
Arbeitszeit: | Vollzeit |
Vertragsart: | befristet für die Dauer der Fortbildung |
Vergütung: | EG 6 TVöD-VKA |
Bewerbungsfrist: | 15.06.2025 |
Der Fortbildungslehrgang zum Lebensmittelkontrolleur dauert grundsätzlich 24 Monate und gliedert sich in eine praktische Fortbildung von 18 Monaten und einen tätigkeitsbezogenen theoretischen Unterricht von mindestens 6 Monaten an einer Fortbildungseinrichtung, die für die Fortbildung beauftragt wird (Berufsakademie Plauen).
Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung und Bewährung ist die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Görlitz als Lebensmittelkontrolleur*in mit einer Eingruppierung in EG 9a vorgesehen.
Im Rahmen der praktischen Unterweisung und der Praktika nach § 3 LKonV werden die o.g. Aufgaben unter Anleitung eines ausgebildeten Lebensmittelkontrolleurs durchgeführt.
Die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wer einen Berufsabschluss, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie Erzeugnissen im Sinne von § 2 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes hat, sowie
- über eine erfolgreich abgeschlossene Fortbildungsprüfung (v.a. Meister/innen des Lebensmittelhandwerks) nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) verfügt oder
- eine erfolgreich bestandene staatliche Abschlussprüfung als Techniker/in in einem Lebensmittelberuf nachweist.
Die zuständigen obersten Landesbehörden können Personen mit dieser beruflichen Vorbildung gleichstellen:
- Bedienstete im Polizeivollzugsdienst oder Personen im mittleren und gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung, die
mindestens drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschäftigt waren oder
- Personen, die eine Ausbildung an einer Fachhochschule, in deren Verlauf Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie Erzeugnissen im Sinne von § 2 Nummer 1 des
Tabakerzeugnisgesetzes vermittelt werden, erfolgreich abgeschlossen haben
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (inklusive Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.
Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Frauenförderplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.