Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser
Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit
vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister
für die Belange von knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und
Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.
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Vier Argumente für das Landratsamt Görlitz:
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Beruf & Familie: flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Sabbat, Telearbeit, mobile
Arbeit
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Finanzen: betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen
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Gesundheit: stetig wachsende Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
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Bildung: regelmäßige Weiterbildungen, Bezuschussung von Höherqualifizierung
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Sachgebietsleitung Integration / Beauftragte/-r für Integration und Teilhabe (m/w/d)
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Im Ordnungsamt, Sachgebiet Integration, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachgebietsleitung Integration / Beauftragte/-r für Integration und Teilhabe (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:
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Stellennummer:
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1501-03-01 |
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Arbeitszeit:
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Vollzeit |
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Arbeitsort:
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Görlitz |
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Vertragsart:
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unbefristet, jedoch zunächst befristet für die Dauer der Führung auf Probe - bei erfolgreicher Bewährung erfolgt die dauerhafte Übertragung der o. g. Tätigkeit |
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Vergütung:
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EG 10 TVöD |
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Bewerbungsfrist:
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26.04.2026 |
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Leitung des Sachgebiets Integration einschließlich der Koordination der Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Landesbehörden und regionalen Netzwerkpartnern im Bereich Integration und Migration
- Anleitung, Kontrolle und Unterstützung der Sachbearbeiter des Sachgebietes Integration insbesondere bei der Organisation und Koordinierung von Maßnahmen nach § 5 AsylbLG
- Haushaltsverantwortung für das Produkt Soziale Integration
- Verantwortung für die Bescheidung und für die Abrechnung der nach Teil 2 der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen an Träger weitergeleiteten Fördermittel
- Koordination der Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Landesbehörden und regionalen Netzwerkpartnern im Bereich Integration und Migration, dem Schul- und Sportamt, dem Sozialamt und dem Jugendamt der Landkreisverwaltung, den Willkommensstrukturen sowie dem Regiebetrieb Jobcenter Landkreis Görlitz bei der regionalen Umsetzung von Zielen und (Förder)Maßnahmen des SächsIntG
- Koordination und Umsetzung von landkreisweiten Integrations- und Fördermaßnahmen auf Grundlage des SächsIntG und der KomIntAVO in Zusammenarbeit mit regionalen Netzwerkpartnern und Trägern im Bereich Integration und Migration
- Koordination der landkreisweiten Vernetzung und des lokalen Projektmanagements im Bereich Integration und Migration in Abstimmung mit der Abteilung Strukturentwicklung und Wirtschaftsförderung der Landkreisverwaltung zum Zweck der Umsetzung von Zielen und Maßnahmen des Sächsischen Gesetzes zur Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund (Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz – SächsIntG)
- Umsetzung von Zielen und Maßnahmen des SächsIntG im Landkreis Görlitz; beispielsweise Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache, zur Verwirklichung gleicher Bildungschancen, zur Stärkung von beruflichen Bildungsmaßnahmen und der beruflichen Integration sowie zum Aufbau von Beratungs- und Betreuungsstrukturen
- Umsetzung von Integrations- und Fördermaßnahmen auf Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der kommunalen Integrationsarbeit für Menschen mit Migrationshintergrund (Kommunalintegrationsarbeitsverordnung – KomIntAVO) im Landkreis Görlitz; beispielsweise das kommunale Integrationsmanagement, die kommunale Integrationsberatung, das kommunale Integrationskonzept und die Flüchtlingssozialarbeit einschließlich der Rückkehrberatung
- Wahrnehmung der Aufgaben der/des Beauftragten für Integration und Teilhabe
- Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie Unterstützung von Integrationsprozessen zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
- Vermittlung an zuständige Stellen, Klärung mit Fachämtern und externen Fachbehörden;
- Kontrolle von Kreistags- und Behördenentscheidungen im Bereich Integration
- Regelmäßige Berichterstattung über den Stand der Integration im Landkreis gegenüber der Verwaltungsleitung und dem Kreistag
- Vertretung der Dienststellenleitung und des Kreistages in migrationsrelevanten Gremien des Freistaates Sachsen
- Vermittlung in Konflikten sowie Kontrolle, Erfassung und Evaluierung von Integrationsmaßnahmen im Landratsamt, Kommunen, Vereinen, Verbänden, Einrichtungen und integrationsrelevanten Gruppen
- Prüfung auf Defizite des Integrationsstandes und Erarbeitung von Konzepten zur Verbesserung/Optimierung
- Mitverantwortung für finanzielle Förderungen im Integrationsbereich, Spätaussiedler u. deren ausländischen Familienangehörigen/Flüchtlingen (Stellungnahmen, Berichtswesen, Prüfung Verwendungsnachweise)
- Verantwortlich für das Leitbild für Integration im Landkreis Görlitz und federführende Mitarbeit an der Erstellung, Monitoring und Evaluation der Integrationsmaßnahmen im Landkreis sowie Ableitung von Handlungsempfehlungen für Verwaltung und Kreistag;
- selbständige Öffentlichkeitsarbeit u. Organisation von Veranstaltungen
- Unterstützung und Vernetzung von Selbsthilfevereinen, Verbänden und Institutionen
Sie bringen mit:
- Abgeschlossene Hochschulausbildung bzw. abgeschlossenes FH-Studium der Geistes-, Wirtschafts-, o. Sozialwissenschaften, Bachelor of Laws (LL.B.) oder Abschluss als Verwaltungsfachwirt/-in bzw. Befähigung für den gehobenen, nichttechnischen Verwaltungsdienst oder vergleichbarer Abschluss
- umfassende Fachkenntnisse aller einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Kenntnisse im Bereich des Organisations- und Verwaltungsmanagements und der Öffentlichkeitsarbeit, Methoden- und Kommunikationskompetenz (Kenntnisse von Moderations- und Präsentationstechniken)
- Erfahrungen im Projekmanagement und Netzwerkmanagement und sehr gute Kenntnisse der Trägerstruktur im Landkreis Görlitz
- fachliche Kenntnisse zu Fragen der Integration, interkulturelle Kompetenz wie Kenntnisse über die Herkunftsländer, Lebensweisen, Fluchtursachen sowie Religionen/Weltanschauungen der Migranten und ggf. Sprachkenntnisse;
- Erfahrungen im Umgang mit Menschen und ggf. Kenntnisse im Bereich der Konfliktlösungsstrategien, analytisches und strukturelles Denken, Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Verhandlungsgeschick, Überzeugungskraft, Engagement und Durchsetzungsvermögen
- Sicheres und souveränes Auftreten, sichere schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit
- Selbständigkeit in Problemlösungs- und Entscheidungssachverhalten
- Ausgeprägtes eigenverantwortliches Arbeiten und Teamfähigkeit
- deeskalierendes Auftreten in Konfliktsituationen sowie wie ein sensibler Umgang mit Menschen anderer Kulturkreise
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre
aussagekräftige Bewerbung (inklusive
Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.
Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Gleichstellungsplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen ggf. an Mitglieder des Kreistages/Hauptausschuss weitergegeben werden.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Für Fachfragen:
Herr Hammer (03581 663 5660) Abteilungsleiter
Für Fragen zum Verfahren:
Frau Becker (03581 663 1612) Personalsachbearbeitung